Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bergfuchs Pro Shop – bergfuchs.pro

Graz, 3.9.2026

Der Bergfuchs Pro Shop wird von der Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH, Graz, FN 143555 k („Bergfuchs Graz“) betrieben. Weiterer möglicher Vertragspartner ist die Bergfuchs, Fachgeschäft für den Berg- und Wandersport GesmbH, Wien, FN 124704 p („Bergfuchs Wien“). Beide Unternehmen werden nachfolgend gemeinsam als „Bergfuchs“ bezeichnet.

1. Geltungsbereich und Kundenkreis

  1. Der Bergfuchs Pro Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen öffentlichen Rechts und sonstige Organisationen, soweit das jeweilige Geschäft ihrer beruflichen, unternehmerischen, öffentlichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Dazu zählen insbesondere Unternehmen, Einzelunternehmer, öffentliche Einrichtungen, Einsatzorganisationen und entsprechend unternehmerisch tätige Vereine.

  2. Bestellungen durch Verbraucher oder zu privaten Zwecken sind ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt dies mit Registrierung und Bestellung. Bergfuchs kann Registrierungen oder Bestellungen ablehnen und geeignete Nachweise verlangen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft mit Registrierung.

  3. Bei Versand von bzw. Abholung in Graz ist Bergfuchs Graz Vertragspartner, bei Versand von bzw. Abholung in Wien ist Bergfuchs Wien Vertragspartner. Der jeweilige Vertragspartner wird in Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung ausgewiesen.

  4. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Bergfuchs.

  5. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge, die im Rahmen des Bergfuchs Pro Shops unter www.bergfuchs.pro geschlossen werden.

2. Registrierung und Kundenkonto

  1. Angebotsanfragen und Bestellungen setzen eine Registrierung und manuelle Freischaltung voraus. Der Kunde hat richtige und vollständige Angaben zu seiner Organisation, Rechnungsadresse und Kontaktperson zu machen und einen geeigneten Organisationsnachweis, insbesondere Firmenbuch-, GISA-, UID-, ZVR-Auszug oder vergleichbaren Nachweis, vorzulegen.

  2. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Wesentliche Änderungen der Kundendaten sind unverzüglich bekanntzugeben.

  3. Ein Kundenkonto ist einer Organisation und einer Rechnungsadresse zugeordnet; mehrere Lieferadressen sind möglich. Zugangsdaten dürfen nur intern bestellberechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Über das Kundenkonto von solchen Personen abgegebene Bestellungen werden dem Kunden zugerechnet. Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten ist Bergfuchs unverzüglich mitzuteilen.

3. Produkte und Verfügbarkeit

  1. Produktdarstellungen im Pro Shop sind keine verbindlichen Angebote und keine Zusage der Lieferbarkeit. Das Einlegen in den Warenkorb bewirkt keine Reservierung.

  2. Bei Angebotslegung prüft Bergfuchs die zu diesem Zeitpunkt erkennbare Verfügbarkeit. Da sich Lagerstände von Bergfuchs und seinen Vorlieferanten kurzfristig ändern können, erfolgt vor der Auftragsbestätigung eine neuerliche Prüfung.

  3. Offensichtliche Preis-, Schreib-, Rechen-, Übertragungs- oder Systemfehler können bis zum Vertragsabschluss korrigiert werden.

4. Konditionen, Preise und Umsatzsteuer

  1. Für Kunden können individuelle Preise, Rabatte, Rabattstaffeln, Skonto, Zahlungsbedingungen, Versandkosten, Kreditlimits und sonstige Konditionen in einem Konditionenblatt vereinbart werden.

  2. Preisbezogene Sonderkonditionen gelten längstens bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres, sofern keine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wurde. Zahlungsbedingungen, Zahlungsziele, Kreditlimits sowie Vorauskasse oder Anzahlungen können für künftige Bestellungen jederzeit angepasst werden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder erhöhtem Ausfallrisiko. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben unberührt.

  3. Die im Pro Shop dargestellten Preise verstehen sich grundsätzlich einschließlich 20 % österreichischer Umsatzsteuer. Die tatsächliche steuerliche Behandlung richtet sich nach der konkreten Lieferung und wird in Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung ausgewiesen. Bei Selbstabholung wird grundsätzlich österreichische Umsatzsteuer verrechnet; eine abweichende Behandlung setzt die rechtzeitige Erfüllung und Dokumentation der gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

  4. Versand- und sonstige Lieferkosten ergeben sich aus Konditionenblatt, Angebot oder Auftragsbestätigung.

5. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss

  1. Angebotsanfragen des Kunden sind unverbindlich. Angebote von Bergfuchs sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Die in einem Angebot ausgewiesenen Preise und Rabatte beziehen sich auf die dort angebotenen Produkte, Mengen und gegebenenfalls die Gesamtzusammenstellung. Bestellt der Kunde weniger oder anders als angeboten, besteht kein Anspruch auf die ursprünglich angebotenen Konditionen. Bergfuchs kann die geänderte Bestellung dennoch zu diesen Konditionen bestätigen oder ein neues Angebot mit angepassten Konditionen übermitteln.

  3. Die Bestellung des Kunden ist verbindlich, kann jedoch bis zum Zugang der Auftragsbestätigung telefonisch oder per E-Mail zurückgezogen werden. Eine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.

  4. Der Vertrag kommt ausschließlich mit Übermittlung der Auftragsbestätigung durch den jeweiligen Vertragspartner zustande.

  5. Individuelle Vereinbarungen und konkrete Angebote gehen dem Konditionenblatt vor; das Konditionenblatt geht diesen AGB vor. Weicht eine Auftragsbestätigung wesentlich von der Bestellung ab, kommt der Vertrag über diese Abweichungen erst mit Zustimmung des Kunden zustande.

6. Lieferung und Selbstabholung

  1. Der Versand erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union.

  2. Liefertermine und Lieferfristen sind voraussichtliche und unverbindliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Verzögerungen durch Vorlieferanten, die Bergfuchs nicht zu vertreten hat, können die Lieferzeit entsprechend verlängern. Ist eine Beschaffung dauerhaft nicht möglich, kann Bergfuchs vom betroffenen noch nicht erfüllten Vertragsteil zurücktreten.

  3. Zumutbare Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig. Zusätzliche Versandkosten, die nur durch eine von Bergfuchs gewählte Aufteilung entstehen, werden nur bei entsprechender Vereinbarung verrechnet.

  4. Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Beförderer auf den Kunden über.

  5. Bei Selbstabholung wird der Kunde über die Abholbereitschaft verständigt. Die Abholung erfolgt am Standort des jeweiligen Vertragspartners. Nach Ablauf einer vierwöchigen Frist ist Bergfuchs Graz oder Bergfuchs Wien berechtigt, angemessene Lagerungskosten zu verrechnen.

7. Rechnung, Zahlung und Bonität

  1. Rechnungen werden grundsätzlich als PDF per E-Mail übermittelt. Zahlungsart, Zahlungsziel, Skonto und allfällige Anzahlungen ergeben sich aus Angebot, Konditionenblatt oder Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug.

  2. Bei Zahlungsverzug kann Bergfuchs die gesetzlichen Verzugszinsen lt. § 456 UGB und Betreibungskosten verrechnen, weitere Lieferungen zurückhalten, das Kundenkonto sperren und für künftige Bestellungen Vorauskasse oder Anzahlung verlangen.

  3. Bergfuchs kann im gesetzlich zulässigen Umfang Bonitätsprüfungen durchführen und Zahlungsbedingungen oder Kreditlimits für künftige Bestellungen entsprechend anpassen.

8. Stornierung und Rückgabe

  1. Nach Übermittlung der Auftragsbestätigung besteht kein vertragliches Recht auf freie Stornierung, Rückgabe oder Umtausch.

  2. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Untersuchung und Mängelrüge

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt beziehungsweise Abholung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und erkennbare Mängel zu untersuchen.

  2. Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehlmengen und Transportschäden sind spätestens binnen sieben Werktagen ab Erhalt, versteckte Mängel binnen sieben Werktagen ab Entdeckung, in Textform anzuzeigen.

  3. Die Mängelanzeige ist ausreichend zu beschreiben und nach Möglichkeit durch Fotos, Artikel-, Serien- oder Chargennummern zu dokumentieren.

  4. Soweit § 377 UGB anwendbar ist, treten bei verspäteter oder unterlassener Untersuchung oder Rüge die dort vorgesehenen Rechtsfolgen ein.

10. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe. Der Nachweis (Beweislast), dass die Ware im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, trifft den Kunden.

  2. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen ist Bergfuchs, soweit gesetzlich zulässig, zunächst berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vorzunehmen. Sind diese unmöglich, unverhältnismäßig oder nicht erfolgreich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Preisminderung oder Vertragsauflösung.

  3. Kein Gewährleistungsanspruch besteht insbesondere bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, falscher Lagerung oder Wartung, Nichtbeachtung von Herstellerangaben, eigenmächtigen Veränderungen oder Verwendung inkompatibler Komponenten.

  4. Als vertragsgemäß gelten branchenübliche geringfügige Abweichungen, sofern sie für die vereinbarte Verwendung ohne Bedeutung sind. Dies gilt nicht für ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften, Normen, Zertifizierungen oder sicherheitsrelevante Funktionen.

11. Herstellergarantie und Service

  1. Eine Herstellergarantie richtet sich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers und lässt Gewährleistungsansprüche gegenüber Bergfuchs unberührt.

  2. Außerhalb gesetzlicher Gewährleistungsfälle kann Bergfuchs Garantie-, Kulanz- oder sonstige Servicefälle freiwillig übernehmen. Diese Leistungen können kostenpflichtig sein; über anfallende Kosten wird der Kunde vorab informiert.

12. Persönliche Schutzausrüstung und PSAgA

  1. Der Kunde ist für die Auswahl der für seinen konkreten Einsatz geeigneten persönlichen Schutzausrüstung, die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, die Kompatibilität gemeinsam verwendeter Komponenten sowie die ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich.

  2. Herstellerangaben, Gebrauchsanleitungen und Einsatzgrenzen sind einzuhalten. Der Kunde hat für erforderliche Schulungen und Unterweisungen sowie vorgeschriebene Kontrollen, Prüfungen, Wartungen, Dokumentationen und Ausscheidungen zu sorgen.

  3. Eine Produktberatung durch Bergfuchs ersetzt keine gesetzlich erforderliche Gefährdungsbeurteilung, Fachplanung, Schulung, Unterweisung oder Überprüfung. Die gesetzlichen Pflichten von Bergfuchs als Händler bleiben unberührt. Jedwede Haftung in diesem Zusammenhang von Bergfuchs Graz oder Bergfuchs Wien wird ausgeschlossen.

13. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Vertragspartners. Vor vollständiger Bezahlung darf sie ohne Zustimmung von Bergfuchs weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet oder mit sonstigen Rechten Dritter belastet werden.

14. Haftung

  1. Bergfuchs haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bergfuchs nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den nach Art des Geschäfts typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige zwingende gesetzliche Haftung.

15. Datenschutz und Kundenkonto

  1. Bergfuchs Graz verarbeitet die für Registrierung, Prüfung, Kundenkontoführung, Angebotslegung, Bonitätsprüfung und Bestellabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Bei Abholung in Wien werden die zur Angebots- und Vertragsabwicklung erforderlichen Daten an Bergfuchs Wien übermittelt.

  3. Die nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen über die konkrete Datenverarbeitung sind den betroffenen Personen bei der Datenerhebung bereitzustellen.

  4. Bergfuchs Graz kann ein Kundenkonto insbesondere bei unrichtigen Angaben, Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen, Missbrauch, offenen Forderungen oder sonstigen wichtigen Gründen sperren.

16. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des jeweiligen Vertragspartners, somit entweder Bergfuchs Graz oder Bergfuchs Wien.

  3. Für jede Bestellung gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung bereitgestellte Fassung dieser AGB. Änderungen wirken nur für künftige Bestellungen.

  4. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.